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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für waldpädagogische Tätigkeiten
Allgemeines
Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen (Kurse, Seminare, Kindergeburtstage, uvm.) 2016
§ 1 Buchung und Vertragsabschluss
(1) Eine Buchung ist schriftlich (Brief, E-
(2) Die AGB gelten für alle Veranstaltungen, Seminare und Kurse. Mit der Abgabe der Bewerbung erkennt der/die Teilnehmer/in die Teilnahmebedingungen an, wie sie in diesen AGB niedergelegt sind.
(3) Liegt die Bewerbung innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung, so stimmt der/die Teilnehmer/in der sofortigen Leistungserbringung innerhalb der o. g. Frist zu. Der Vertrag kommt mit Eingang der schriftlichen Bestätigung von Ihnen zustande.
(4) Die Anmeldung erfolgt ebenfalls durch das Vorbestellen (Vereine, Firmen, Jugendherbergen, Schulen, Kindergärten, Privatpersonen uvm.) und besteht auch für alle aufgeführten TeilnehmerInnen.
(5) Jugendliche unter 18 Jahre sind nur mit der Unterschrift des Erziehungsberechtigten zugelassen.
§ 2 Teilnahmeentgelte / Zahlungsbedingungen
(1) Nach Erhalt der Aufnahmebestätigung überweisen Sie bitten den Gesamtbetrag innerhalb der Zahlungsfrist auf das angegebene Konto oder Barzahlung spätestens bei Kurs-
(2) Die entsprechenden Teilnahmeentgelte sind bei jeder Veranstaltung angegeben. Das Teilnahmeentgelt wird mit Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Veranstaltungen, die in mehreren zeitlich getrennten Abschnitten durchgeführt werden, ist der Anbieter berechtigt ggf. entsprechende Teilrechnungen zu stellen.
(3) Der Anbieter kann für die angeboten Veranstaltungen (Seminare, Kurse, Fortbildungen, u. ä.) Vorauskasse verlangen. Sofern dies der Fall ist, erhalten zahlungspflichtige TeilnehmerInnen zusammen mit der Anmeldebestätigung eine entsprechende Rechnung.
§ 3 Vereinbarte Leistungen und Änderungen
(1) Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Beschreibung der Veranstaltung (Führung, Kurs, Seminar). Die in der Beschreibung enthaltenen Angaben sind für mich als zertifizierter Waldpädagoge bindend.
(2) Der Anbieter ist bemüht die geplanten Veranstaltungen wie angekündigt durchzuführen. Grundsätzliche organisatorische Änderungen (z. B. Programm, Veranstaltungsort, Wetterverhältnisse, Dozenten, u. ä.) sowie die Möglichkeit einer Absage oder einer Verschiebung des Veranstaltungstermins bleiben jedoch vorbehalten. Die TeilnehmerInnen werden in diesem Falle schnellstmöglich informiert.
§ 4 Rücktritt / Abmeldungen
(1) Der/Die Teilnehmer/in hat das Recht, die Bewerbung bis zum Bewerbungsstichtag ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Erfolgt der Rücktritt später als 14 Tage vor Veranstaltungstermin, kann der Veranstalter für den Ausfall der Teilnahmeentgelte einen aufwandsabhängigen Stornosatz verlangen, sofern der freie Platz nicht mehr anderweitig vergeben werden kann. In diesem Fall werden folgende Kostensätze in Rechnung gestellt:
(2) Im Falle der Verhinderung an einer Teilnahme nach erfolgter Zusage ist zur Vermeidung von Kosten eine schnellst mögliche Benachrichtigung des Veranstalters durch den/die Bewerber/in erforderlich.
(3) Aufgrund außergewöhnlicher Vorfällen kann der Anbieter vom Vertrag zurücktreten bzw. die Veranstaltung kann auf einen anderen Tag verschoben werden (siehe Rücktritt durch den Anbieter Abs. 2)
(4) Die Aufhebung des Vertrags tritt nur bei außergewöhnlicher Ereignisse in Kraft. Diese sind z.B. Krankheit nur mit ärztlichem Attest, Todesfall oder Naturkatastrophen.
§ 5 Haftung
(1) Der Anbieter verpflichtet sich als zertifizierter Waldpädagoge die jeweiligen Veranstaltungen gewissenhaft vorzubereiten und durchzuführen.
(2) Die Haftung für Personen und Sachschäden ist begrenzt auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Der Anbieter geht davon aus, dass der/die Teilnehmer/in eines Kurses eine eigene private Unfallversicherung abgeschlossen hat.
(3) Der/Die Teilnehmer/in wird hiermit über die üblichen Risiken im Wald und bei Aufenthalt in der Natur aufgeklärt. Verletzungen durch bewegen in unebenem Gelände oder durch herabfallende Äste, Schädigungen an der Kleidung durch dorniges Gebüsch sind mit einem Aufenthalt im Wald verbunden und werden als normales Risiko bezeichnet. Auch kann es durch Funkenflug am Lagerfeuer zu Brandlöchern in der Kleidung kommen, worauf wir hinweisen wollen.
(4) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Sach-
§ 6 Betreuung
(1) Die Kurse, Seminare uvm. können auch von einem/r Mitarbeiter/in betreut werden. Im Einzelfall können mehrere BetreuerInnen oder ebenfalls Praktikanten dabei sein.
§ 7 Medizinische Versorgung
(1) Eine medizinische Versorgung ist mir nicht gestattet z. B. entfernen von Zecken oder verabreichen von Medikamenten.
(2) Bei minderjährigen TeilnehmerInnen mit Krankheiten, bei denen Medikamente benötigt werden sind Sie verpflichtet dies bei der Anmeldung mitzuteilen.
(3) Besonderheiten zum Gesundheitszustand (z. B. Allergien, Asthma, Herzerkrankungen etc.) sind Sie verpflichtet dies bei der Anmeldung mitzuteilen.
§ 8 Datenerfassung
(1) Die Angaben personenbezogener Daten erfolgt freiwillig. Die persönlichen Daten eines Teilnehmers / einer Teilnehmerin werden seitens der Veranstalter nur insoweit gespeichert, wie sie für die Abwicklung der Veranstaltung notwendig sind. Sofern dies für die inhaltliche Vorbereitung einer Veranstaltung sinnvoll ist, wird den Referenten eine Teilnehmerübersicht (incl. Namen, Arbeitgeber, Dienststelle und Funktion, Tätigkeit) zur Verfügung gestellt. Für statistische Zwecke werden lediglich summarisch anonymisierte Daten verwendet.
§ 9 Benutzen von Bilder und Daten
(1) Alle Rechte vorbehalten!
(2) Insbesondere das Aneignen und verbreiten von Bilder, Daten meiner Arbeit / Tätigkeit, persönlichen Dokumenten oder meiner Homepage, Nachdruck, Aufnahme in Online-
Bei nicht Einhaltung und Widerhandlung drohen Ihnen zivil-
Absage |
Stornokosten |
bis 14 Tage vor Veranstaltungstermin |
keine |
bis 7 Tage vor Veranstaltungstermin |
50% des Honorars |
weniger als 7 Tage |
100% des Honorars |
Gerichtsstand
Der/Die Teilnehmer/in kann den Anbieter nur an dessen Sitz verklagen Für Klagen des Anbieters gegen den/die Teilnehmer/in ist der Wohnsitz der Teilnehmer/in maßgebend.
Gerichtsstand, D-
Diese Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.01.2016. Die früheren Geschäftsbedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.